LWL-Kabelanlagen für öffentliche Infrastruktur: Was die BVG-Richtlinie für ITK-Kabelanlagen vorschreibt

Öffentliche Verkehrsunternehmen betreiben kritische Infrastruktur rund um die Uhr – und stellen entsprechend hohe Anforderungen an Glasfaserkabelanlagen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben in ihrer Richtlinie zur Planung und Ausführung von ITK-Infrastruktur verbindliche Standards festgelegt, die weit über allgemeine DIN- und VDE-Normen hinausgehen. Wer als Errichter in diesem Umfeld tätig werden will, muss betreiberspezifische Vorgaben zu Kabeltypen, Spleißqualität, Messtechnik und Abnahmedokumentation lückenlos erfüllen. GRAEF Gruppe begleitet solche Projekte von der Planung bis zur messtechnischen Übergabe.
Kabelspezifikation: Zugelassene Typen, Materialien und Steckverbinder
Die Anforderungen beginnen auf Faserebene. Für alle Verbindungen innerhalb von U-Bahnhöfen, Tunneln und Betriebsgebäuden sind ausschließlich Singlemode-Außenkabel nach ITU-T G.652 zugelassen. Der Dämpfungskoeffizient darf bei 1550 nm höchstens 0,22 dB/km betragen, die maximale Zugkraft muss mindestens 3.000 N erreichen, und das Kabel muss längs- sowie querwasserdicht ausgeführt sein. Der Außenmantel muss aus flammhemmendem, halogenfreiem und spannungsrissbeständigem Material bestehen – mit grüner Mantelfarbe (RAL 6001) und Metrierung. Fluor-dotierte Fasern sind grundsätzlich nicht zulässig. Für besondere Einsatzbereiche, etwa in Leitstellen, kann OM4-Multimodefaser mit blauem Außenmantel (RAL 5017) eingesetzt werden – dies erfordert jedoch die schriftliche Zustimmung des Systemverantwortlichen.
Als Standard-Steckverbinder gilt der E2000-HRL-Stecker nach IEC 61754-15 mit einer Rückflussdämpfung von mindestens 85 dB und einer typischen Einfügedämpfung von 0,1 dB; Zusatzadapter sind nicht zulässig. Alle einzusetzenden Kabel und Komponenten müssen vor dem Einsatz schriftlich durch den Auftraggeber genehmigt werden – die entsprechenden Datenblätter sind Bestandteil der Abnahmedokumentation. Als Verteilersystem kommt ein Fiberrack der Baureihe Gf-Vt64SU (ETSI) mit IP54-Schutzklasse zum Einsatz, das bis zu 32 Spleiß- und Patchboxen aufnimmt, vollständig geerdet sein muss und eine Kabelreserve von mindestens 15 m erfordert.
Montage im laufenden Betrieb: Tunnel, Brandschutz und Erdung
Verlegearbeiten im Gefahrenbereich von Gleisanlagen sind ausschließlich in der nächtlichen Betriebspause der U-Bahn erlaubt – in der Regel mit eigens bereitgestellten Verlegefahrzeugen. Beim maschinellen Einziehen mit einer Kabelziehwinde gilt eine maximale Ziehgeschwindigkeit von 45 m/min; die Winde muss über eine automatische Abschaltvorrichtung verfügen, die beim Überschreiten der zulässigen Zugkraft selbsttätig auslöst. Für Projekte der öffentlichen Hand bedeutet das: Jede Verlegeleistung muss terminlich mit dem Betrieb abgestimmt sein, damit Ausfälle oder Störungen des Fahrbetriebs ausgeschlossen werden.
Jede neue Wand- oder Deckendurchführung muss unmittelbar nach der Kabelverlegung mit einer S90-Brandschottung verschlossen werden – ein auch nur kurzzeitiges Offenlassen ist nicht zulässig. Alle Metallkomponenten sind nach dem BVG-eigenen „3-Erden-System U-Bahn“ zu erden; der Schutzleiter (H07Z-U 16 mm² gn/ge) wird direkt mit der Potentialausgleichschiene verbunden. In Fvt-Räumen sind umlaufende Gittertrassen mit 400 mm Breite zu installieren; die Kabelbelegung darf 60 % der maximalen Traglast nicht überschreiten, um ausreichend Kapazität für spätere Erweiterungen vorzuhalten. Patchcords sind auf einer eigens dafür vorgesehenen Führung getrennt von allen anderen Kabelarten zu verlegen.
Fusionsspleißen: Enge Toleranzen, zertifizierte Techniker
Für alle Fusionsspleißverbindungen von Singlemode-Fasern sind ausschließlich 3-Achsen-Spleißgeräte mit Präzisions-Kernzentrierung nach PAS- oder LID-Verfahren zugelassen; V-Nut-Spleißgeräte sind generell ausgeschlossen. Der maximal zulässige Dämpfungswert pro Einzelspleiß bei Neuinstallation beträgt 0,1 dB – kann dieser Grenzwert auch nach drei Spleißversuchen nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber sofort zu informieren. Zum mechanischen Schutz aller Spleiße ist ausschließlich Krimptechnik einzusetzen. Montageunternehmen müssen bei Angebotsabgabe gültige FIST-Montagezertifikate für alle eingesetzten Techniker vorlegen. Das Spleißen von Lichtwellenleitern auf diesem Qualitätsniveau erfordert nicht nur das richtige Gerät, sondern immer auch nachweislich zertifiziertes Fachpersonal – ein Standard, den GRAEF Gruppe für ihre Monteure kontinuierlich sicherstellt.
OTDR-Messung und Abnahmedokumentation
Die messtechnische Abnahme aller Fasern erfolgt per bidirektionaler OTDR-Messung bei 1310 nm und 1550 nm gemäß EN 18800 Methode 303 (entsprechend DIN VDE 0472 Teil 251) bzw. IEC 7931. Für E2000-HRL-Steckverbindungen gilt ein maximaler Gesamtwert der Einfügedämpfung – inklusive Spleißdämpfung – von 0,3 dB laut OTDR-Messung. Alle Messprotokolle für Spleiß, Pegel und OTDR müssen sowohl in Schrift- als auch in digitaler Form im Telcordia-SR-4731-Standardformat (sor-Datei) übergeben werden; bei Angebotsabgabe sind zudem gültige Kalibrierscheine für alle eingesetzten Messgeräte vorzulegen. Die OTDR-Messung ist damit nicht nur ein technisches Kontrollinstrument, sondern auch ein vertraglich geforderter Bestandteil der Abnahmedokumentation. Alle installierten Kabel, Racks und Komponenten müssen abschließend in die Bestandspläne des Betreibers eingetragen und dokumentiert werden.
GRAEF Gruppe – kompetenter Partner für anspruchsvolle LWL-Infrastrukturprojekte
Ob Neuinstallation nach Betreiberrichtlinie, Erweiterung bestehender Glasfasernetze oder OTDR-Abnahme mit vollständiger Dokumentation: GRAEF Gruppe kennt die technischen und formalen Anforderungen öffentlicher Infrastrukturbetreiber und begleitet Ihr Projekt von der Ausschreibung bis zur Übergabe. Bundesweit, aus einer Hand – von der Beratung bis zur Wartung.




