{"id":14057,"date":"2018-08-27T08:08:33","date_gmt":"2018-08-27T06:08:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graef-gruppe.de\/?page_id=14057"},"modified":"2026-05-05T12:05:56","modified_gmt":"2026-05-05T10:05:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.graef-gruppe.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-14057\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-14057-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-14057-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-14057-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_text panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><h3 class=\"widget-title\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der GRAEF Gruppe<\/h3>\t\t\t<div class=\"textwidget\"><h1>1. Geltung und Vertragsschluss<\/h1>\n<p>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle von uns erbrachten Leistungen, wie etwa den Verkauf und die Lieferung von Video-, Alarm-, Zeiterfassung- und IT-Technik, deren Montage, Wartungsarbeiten sowie auch f\u00fcr die Entwicklung spezieller Softwarel\u00f6sungen und Cloud L\u00f6sungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle von uns zu erbringenden Leistungen gelten ausschlie\u00dflich unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, es sei denn, es wurde schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen unseres Gesch\u00e4ftspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen haben.<\/p>\n<p>Die AGB gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge zw. Auftraggeber und der GRAEF Gruppe. Die GRAEF Gruppe kann derzeit folgende rechtliche Vertretungen haben: GRAEF Informationstechnologie GmbH, GRAEF Consulting GmbH, GRAEF Innovation GmbH.<\/p>\n<p>Unsere Angebote sind freibleibend und haben nach Abgabe des Angebotes eine G\u00fcltigkeit von 4 Wochen.\u00a0 Ein Vertrag kommt erst durch Ihre schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande oder auch dadurch, dass wir eine gew\u00fcnschte Leistung ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>2. Eigentums- und Urheberrechte<\/h1>\n<p>An Pl\u00e4nen und Zeichnungen, die von uns erstellt wurden, an Computersoftware, die wir f\u00fcr den Kunden erstellt haben, an Softwareprogrammen, die von uns entwickelt wurden, behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor; Sie d\u00fcrfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>Das Eigentum an von uns gelieferten Gegenst\u00e4nden geht erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung auf den K\u00e4ufer\/Besteller \u00fcber.<\/p>\n<p>Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.<\/p>\n<h1>3. Umfang der Lieferpflicht<\/h1>\n<p>F\u00fcr den Umfang der von uns geschuldeten Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>4. Preise und Zahlung<\/h1>\n<p>Es gelten die aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung ersichtlichen Preise. In unseren Preisen sind etwa anfallende Transport- oder Verpackungskosten oder die Kosten einer Transportversicherung nicht enthalten. Supportleistungen sind in unseren Preisen regelm\u00e4\u00dfig nicht enthalten, es sei denn, aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung geht ausdr\u00fccklich hervor, dass die angebotenen Preise den Support beinhalten.<\/p>\n<p>Die von uns zu liefernde Hardware stellen wir dem K\u00e4ufer\/Besteller unmittelbar nach Vertragsschluss, also noch vor einer von uns etwa zu erbringenden Montageleistung, in Rechnung. Diese Rechnung ist sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Von uns geschuldete Montageleistungen setzen voraus, dass der K\u00e4ufer\/Besteller die von uns vorab in Rechnung gestellte Hardware unverz\u00fcglich bezahlt hat. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit dieser Zahlung ist der Eingang auf unserem Gesch\u00e4ftskonto ma\u00dfgeblich. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Hardware steht uns hinsichtlich der von uns geschuldeten Leistungen ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu. Vereinbarte Montagetermine setzen die rechtzeitige Zahlung der Hardware voraus.<\/p>\n<p>Die von uns in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge sind mit Rechnungserhalt zur Zahlung f\u00e4llig, es sei denn, aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung geht eine hiervon abweichende Vereinbarung hervor. Bei nicht Zahlung oder \u00fcberf\u00e4lligen Rechnungen steht uns zu, weitere oder offene Arbeiten einzustellen.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer\/Besteller kann nur mit Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben, wenn die Gegenforderungen sowohl dem Grunde, wie auch der H\u00f6he nach, unstreitig oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.1 Preise und Zahlungen f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige, wiederkehrende Ereignisse<\/p>\n<p>Es gelten f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige, wiederkehrende Ereignisse z.B. einen Wartungsvertrag \/ Support Vertrag grunds\u00e4tzlich eine Laufzeit von 2 Jahren. Dieser kann gek\u00fcndigt werden 3 Monate vor Vertragsende. (schriftlich und per Mail). Regelm\u00e4\u00dfige, wiederkehrende Ereignisse (Wartungsvertrag\/Supportvertrag) verl\u00e4ngern sich automatisch um 2 Jahre. Eine Leitungserbringung findet nach schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung und mit der Zahlung der \u201eersten\u201c Rate statt. Sollte sich der Auftraggeber mit zwei Raten im Verzug befinden sind wir berechtigt, unsere Leistung einzustellen oder zu sperren. Eine Erstattung ist Ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4.2 Bedingungen, Preise und Zahlungen f\u00fcr Cloud Software<\/p>\n<p>Die GRAEF Gruppe, bietet unter der Unternehmung GRAEF Innovation GmbH eine Cloudbasierte Hotel &amp; FeWo \u2013 Verwaltungssoftware f\u00fcr die Zutrittskontrolle an, nach Vertragsabschluss zw. Besteller und GRAEF Innovation GmbH kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Wir stellen dem Besteller eine Cloudbasierte Plattform mit Login-Daten zur Verf\u00fcgung. Wir garantieren eine hohe Erreichbarkeit von 99% p.a. in den Cloudgeb\u00fchren sind, s\u00e4mtliche Nebenkosten wie Strom, Server, Verschl\u00fcsselung, SMS Zustellung inklusive. Gegen Aufpreis f\u00fchren wir individuelle L\u00f6sungen aus (wenn nicht schriftlich anders vereinbart).<\/p>\n<p>Ein Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Besteller schriftlich (oder per Mail) das Angebot annimmt. Die Zahlungsverpflichtung des Bestellers, ist zum 1. Jeden Monats f\u00e4llig. Der Nutzungsvertrag bel\u00e4uft sich auf 2 Jahre, und verl\u00e4ngert sich automatisch um 2 Jahre. Eine K\u00fcndigung kann schriftlich 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eingereicht werden. Sollte sich der Besteller zwei Monate im R\u00fcckstand der Zahlungen befinden, sind wir berechtigt die Nutzung der Cloud Software zu Untersagen und den Zugang zu sperren, wir sind ebenso berechtigt den Nutzungsvertrag fristlos zu k\u00fcndigen. Die Nutzungsgeb\u00fchr ist dann f\u00fcr den gesamten Vertragszeitraum f\u00e4llig, eine R\u00fcckerstattung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Besteller hat w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit Anspruch auf Nutzung der Cloudsoftware, einen Nutzerbasierten Zugang, auf Verf\u00fcgbarkeit, Support, Verschl\u00fcsselung der Daten, Updates, Upgrade und Pflege nach aktuellen Technologie Standard.<\/p>\n<p>Quellcode, erzeugte Daten und Erweiterungen des Cloud Systems unterliegen die Eigentumsrechte und verbleiben in der GRAEF Gruppe. Nach K\u00fcndigung des Nutzungsvertrages l\u00f6schen wir innerhalb von 4 Wochen unwiderruflich die erzeugten Daten.<\/p>\n<h1>5. Lieferzeit<\/h1>\n<p>Von uns mitgeteilte Termine sind nur dann bindend, wenn sie ausdr\u00fccklich und schriftlich als verbindliche Termine vereinbart wurden und der K\u00e4ufer\/Besteller etwa bestehende Mitwirkungspflichten erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer\/Besteller ist dazu verpflichtet, uns rechtzeitig alle f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Daten und Informationen auf Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Soweit von uns Montageleistungen zu erbringen sind, hat der K\u00e4ufer\/Besteller daf\u00fcr zu sorgen, dass unser Montagepersonal nach seinem Eintreffen am Montageort ungehindert mit der Montage beginnen kann.<\/p>\n<p>Verz\u00f6gert sich die Montage durch Umst\u00e4nde, die vom K\u00e4ufer\/Besteller zu vertreten sind, verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Montagezeit um einen angemessenen Zeitraum, der vom K\u00e4ufer\/Besteller zu den vereinbarten Stundens\u00e4tzen zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten ist, selbst bei Pauschalangeboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>6. Abnahme<\/h1>\n<p>Der K\u00e4ufer\/Besteller ist zur Abnahme unserer Leistungen verpflichtet, sobald wir den Abschluss der Montagearbeiten angezeigt haben und eine erfolgreiche Erprobung durchgef\u00fchrt wurde. Das Ergebnis der Erprobung wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Die im Abnahmeprotokoll getroffenen Feststellungen sind f\u00fcr uns und den K\u00e4ufer\/Besteller gleicherma\u00dfen verbindlich.<\/p>\n<p>Verz\u00f6gert sich die Abnahme unserer Leistungen ohne unser Verschulden, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn wir dem K\u00e4ufer\/Besteller den Abschluss unserer Leistungen angezeigt haben und seither zwei Wochen verstrichen sind.<\/p>\n<p>Nach erfolgter Abnahme entf\u00e4llt eine Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel, die schon bei Abnahme erkennbar waren aber vom K\u00e4ufer\/Besteller nicht schon bei Abnahme schriftlich ger\u00fcgt wurden.<\/p>\n<p>Unwesentliche M\u00e4ngel, also solche, die die Nutzbarkeit der von uns erbrachten Leistungen nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen, berechtigen den K\u00e4ufer\/Besteller nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>7. Gew\u00e4hrleistung<\/h1>\n<p>Wir r\u00e4umen dem K\u00e4ufer\/Besteller f\u00fcr die von uns erbrachten Leistungen eine Gew\u00e4hrleistung von einem Jahr ab Gefahr\u00fcbergang ein. Im Falle eines Verbrauchsg\u00fcterkaufs betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr gekaufte bewegliche Sachen zwei Jahre ab Gefahr\u00fcbergang.<\/p>\n<p>Im Gew\u00e4hrleistungsfall sind wir nach billigem Ermessen dazu berechtigt, bestehende M\u00e4ngel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine neue mangelfreie Sache zu liefern.<\/p>\n<p>Im Falle einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung r\u00e4umen wir f\u00fcr unsere Nacherf\u00fcllung keine besondere (neue) Gew\u00e4hrleistung ein.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer\/Besteller hat im Gew\u00e4hrleistungsfall keinen Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei grobem Verschulden bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens, in den F\u00e4llen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird, beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den K\u00e4ufer\/Besteller gegen Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Bei M\u00e4ngeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.<\/p>\n<p>7.1 Gew\u00e4hrleistung auf Verbrauchsmaterial \/ Verschlei\u00dfteil<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt auf Verbrauchsmaterial und Verschlei\u00dfteile, wie: Akkus, Batterien oder sonstige Teile, die einer Benutzung durch den Kunden unterliegen keine Gew\u00e4hrleistung. Wir r\u00e4umen aber dem K\u00e4ufer\/Besteller ein, dass er innerhalb von 4 Wochen nach Installation, sein Recht geltend machen kann, dass ein Verbrauchsmaterial ausgetauscht wird. Verbrauchsmaterial \/ Verschlei\u00dfteil unterliegen vielen externen Einfl\u00fcsse, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und wie oft diese in Anspruch genommen worden, daher ist eine Gew\u00e4hrleistung von 2 Jahren ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>8. Rechte des K\u00e4ufers\/Bestellers bei Lieferverz\u00f6gerungen<\/h2>\n<p>Falls wir uns mit unseren Leistungen in Verzug befinden, kann der K\u00e4ufer\/Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten, sofern er uns zuvor fristgerecht eine angemessene Nachfrist f\u00fcr die geschuldeten Leistungen gesetzt hat. Weitere Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verzug bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>9. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h2>\n<p>Ist der K\u00e4ufer\/Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, befindet sich der Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr beide Teile und s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung am Sitz der GRAEF Gruppe in Berlin.<\/p>\n<h2>10. Anwendbares Recht<\/h2>\n<p>F\u00fcr diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die Rechtsbeziehung zwischen der GRAEF Gruppe (und dem K\u00e4ufer\/Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<\/div>\n\t\t<\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltung und Vertragsschluss Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle von uns erbrachten Leistungen, wie etwa den Verkauf und die Lieferung von Video-, Alarm-, Zeiterfassung- und IT-Technik, deren Montage, Wartungsarbeiten sowie auch f\u00fcr die Entwicklung spezieller Softwarel\u00f6sungen und Cloud L\u00f6sungen. 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